Ausbildungsklassen

Ausbildungsklasse B

Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zG,
bei Anhängern mit einem zG von mehr als 750 kg ist das zG der Kombination auf  3.500 kg begrenzt.

 

Ausbildungsklasse BE

Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg wobei die Gesamtmasse von Pkw und Anhänger 3.500 kg zG übersteigt.

 

Ausbildungsklasse B 96

Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:

Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.

Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.

 

Ausbildungsklasse A1

Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.

Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.

 

Ausbildungsklasse A 2

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;

Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.

 

 

Ausbildungsklasse A

a)Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.

b)dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.

 

 

Ausbildungsklasse AM

a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.

b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.

c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren  höchstens 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.

d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren  höchstens 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).

 

Ausbildungsklasse Mofa

Mofa maximal 25 km/h bbH1), einsitzig

Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor