Ausbildungsklasse B
Kraftwagen bis 3,5 t zG
Mitführen von Anhängern:
Alle Anhänger bis 750 kg zG,
bei Anhängern mit einem zG von mehr als 750 kg ist das zG der Kombination auf 3.500 kg begrenzt.
Ausbildungsklasse BE
Kraftwagen der Klasse B und Anhänger über 750 kg wobei die Gesamtmasse von Pkw und Anhänger 3.500 kg zG übersteigt.
Ausbildungsklasse B 96
Klasse B mit Schlüsselzahl 96 ist keine eigene Klasse, sondern eine Ausdehnung der Klasse B:
Kraftwagen der Klasse B mit Anhänger über 750 kg zG.
Die zG der Kombination ist begrenzt auf max. 4.250 kg.
Ausbildungsklasse A1
Krafträder (auch mit Beiwagen) Hubraum max. 125 cm³, Motorleistung max. 11 kW; Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,1 kW/kg.
Dreirädrige Kraftfahrzeuge mit symmetrisch angeordneten Rädern und einem Hubraum von mehr als 50 cm³ bei Verbrennungsmotoren und/oder einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit von mehr als 45 km/h; Leistung bis max. 15 kW.
Ausbildungsklasse A 2
Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW;
Verhältnis Leistung/Leermasse max. 0,2 kW/kg.
Ausbildungsklasse A
a)Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einem Hubraum von mehr als 50 cm³ und einer bbH von mehr als 45 km/h.
b)dreirädrige Kraftfahrzeuge mit einer Leistung von mehr als 15 kW.
Ausbildungsklasse AM
a) Zweirädrige Kleinkrafträder (auch mit Beiwagen) mit bbH max. 45 km/h;
• bei elektrischer Antriebsmaschine Nenndauerleistung höchstens 4 kW;
• bei Verbrennungsmotor Hubraum max. 50 cm³.
b) Krafträder bbH max. 45 km/h, die Merkmale von Fahrrädern aufweisen (Fahrräder mit Hilfsmotor);
• Elektromotor oder Verbrennungsmotor mit max. 50 cm³ Hubraum.
c) Dreirädrige Kleinkrafträder mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW.
d) vierrädrige Leichtkraftfahrzeuge mit einer bbH von nicht mehr als 45 km/h;
• Hubraum bei Fremdzündungsmotoren höchstens 50 cm³;
• bei anderen Verbrennungsmotoren Nutzleistung max. 4 kW;
• bei Elektromotor Nenndauerleistung max. 4 kW;
• Leermasse max. 350 kg (bei Elektrofahrzeugen ohne die Masse der Batterien).
Ausbildungsklasse Mofa
Mofa maximal 25 km/h bbH1), einsitzig
Verbrennungsmotor bis 50 ccm Hubraum oder Elektromotor