TÜV-Zahlungsbedingungen

Der TÜV hat Mitte des Jahres 2018 sein Bezahlverfahren umgestellt. Zur Zeit bekommt jeder Fahrschüler dessen Fahrerlaubnisantrag beim TÜV eingegangen ist, einen Zahlungsbescheid. In diesem Zahlungsbescheid sind alle vom Fahrschüler beantragten Prüfungen (Theorie und Praxis für alle beantragten Führerscheinklassen) aufgeführt und es wird um Zahlung gebeten. Bitte beachtet, dass ihr durchaus nur die Prüfungsteile bezahlen könnt/müsst, die zeitnah anstehen. Allerdings kann von unserer Seite aus kein Fahrschüler mehr zur theoretischen oder praktischen Prüfung angemeldet werden, dessen Gebühr nicht im Voraus bezahlt wurde.