Anmeldung

Wie melde ich mich in der Fahrschule an?

Ihr könnt Euch normalerweise einfach persönlich während der Bürozeiten in der Fahrschule anmelden.

Um unnötige Kontakte zu vermeiden, geht das aber auch telefonisch oder gerne auch per E-Mail.

Wir benötigen von euch den Namen, Adresse, Geburtsdatum, Telefonnummer von Festnetz und Handy sowie eine Email-Adresse. Und natürlich die gewünschte Führerscheinklasse.

Dann bekommt ihr von uns den Ausbildungsvertrag 2fach zugeschickt, den ihr dann bitte unterschrieben an uns zurückschickt. Bitte nur 1 Exemplar zurückschicken. Das 2te Exemplar ist für Euch.

Danach kann es mit dem Theorieunterricht losgehen.

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Wie stelle ich den Fahrerlaubnis-Antrag ?

Zum Stellen des Fahrerlaubnis-Antrags braucht ihr folgende Dokumente

  1. Das Formular „Fahrerlaubnis-Antrag“. Dieses Formular ist 4seitig und ihr erhaltet es von uns.
  2. Biometrisches Passbild

3. Sehtest

  1. Bescheinigung über einen „Erste Hilfe Kurs“

Wer den Führerschein mit 17 beantragt, benötigt noch folgende Zusatzformulare.  BF_17_Merkblatt

  1. Antrag zur Teilnahme am „Begleiteten Fahren ab 17“   BF_17_Beiblatt_zum_Antrag
  1. Beiblatt für eine Begleitperson. Für jede Begleitperson ein Beiblatt !     BF_17_Beiblatt_fuer_Begleitperson
  1. Kopien der Führerscheine aller Begleitpersonen
  1. Kopien der Personalausweise der Erziehungsberechtigten

Führerscheinklasse B 197 (Automatikregelung)

Wichtig!!! Wer von der seit 01.04.2021 möglichen Automatikregelung Gebrauch machen möchte, sollte dies bei Antragstellung bereits kundtun. Dazu bitte auf dem Fahrerlaubnis-Antrag bei den Führerscheinklassen handschriftlich B 197 eintragen. Eine nachträgliche Änderung ist immer mit zusätzlichen Kosten seitens des Landratsamtes verbunden.

Den Antrag stellt ihr persönlich bei dem für Euch zuständigen Rathaus. Das wird meistens Reutlingen sein. Dort müsst ihr auf’s Bürgeramt. Bitte Personalausweis und Geld bzw. EC-Karte mitnehmen. Die Antragstellung ist gebührenpflichtig.

Es empfiehlt sich, die Führerschein-Anmeldung rechtzeitig durchzuführen. Es ist jedoch frühestens ein halbes Jahr vor Erreichen des Mindestalters möglich.

Die Bearbeitung des Fahrerlaubnis-Antrages dauert durchaus 4 – 6 Wochen. Wenn die Bearbeitung abgeschlossen ist, erhält der TÜV als zuständige Prüforganisation vom Landratsamt einen Prüfauftrag übermittelt. Zeitnah bekommt dann ihr vom TÜV einen Zahlungsbescheid über die Prüfgebühren. Diese solltet ihr dann bitte zeitnah begleichen.

Erst dann ist das Ablegen der theoretischen bzw. praktischen Prüfung möglich !!!